Grundsteuer
Erstellung der Grundsteuer-Erklärung
Von der Übermittlung Ihrer Unterlagen über das Online-Mandantenportal bis zur Prüfung des Bescheides: So läuft die Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes bei uns ab.
Hinweis zur Frist
Die Frist zur Erstellung der Feststellungserklärungen ist bereits abgelaufen. Aufträge zur Erstellung noch nicht eingereichter Grundsteuererklärungen nehmen wir nur noch von Bestandsmandanten entgegen, wenn diese versehentlich vergessen wurden.
§ 01Wie Sie uns beauftragen
Wer zur Erklärung
verpflichtet ist
Zur Erstellung einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes sind die folgenden Personenkreise verpflichtet:
- 1die Eigentümer eines Grundstücks,
- 2bei einem Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist: der Erbbauberechtigte (unter Mitwirkung des Erbbauverpflichteten),
- 3bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden: der Eigentümer des Grund und Bodens (unter Mitwirkung des wirtschaftlichen Eigentümers des Gebäudes).
§ 02Digital und unkompliziert
Unterlagen über das
Mandantenportal
Wir stellen Ihnen kostenfrei ein Online-Mandantenportal zur Verfügung, über das Sie unproblematisch Dokumente bereitstellen können. Wir werten diese Unterlagen effizient aus, und Sie erhalten von uns eine fertige Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes.

Diese Unterlagen laden Sie hoch
- Unterlagen über Eigentumsverhältnisse, z. B. Grundbuchauszug
- Bisheriger Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid
- Kaufverträge
- Lagepläne
- Bei Wohngebäuden: Wohnflächenberechnung des Gebäudes und Anzahl der Garagen
- Bei Nichtwohngebäuden: Berechnung der Bruttogrundfläche
- Weitere Nachweise, z. B. zu Kernsanierungen oder Befreiungen
- Erbbaurechtsverträge, Miet- oder Pachtverträge bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
Lieber per Post?
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Kommunikation über das Online-Portal nicht wünschen. In diesem Fall senden wir Ihnen einen Fragebogen per Post zusammen mit einem frankierten Rückumschlag. Senden Sie diesen Rückumschlag zusammen mit den benötigten Unterlagen und Informationen an ein Digitalisierungszentrum der DATEV eG, wo die Dokumente digitalisiert und uns automatisch in das Mandantenportal hochgeladen werden. Bitte fügen Sie dem Umschlag keine Originaldokumente bei, sondern ausschließlich Kopien, da uns gegenwärtig nicht bekannt ist, ob diese nach dem Scan vernichtet werden.
§ 03Finalisierung und Versand
Bis zum Bescheid
an Ihrer Seite
Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
- Schritt 1
Erklärung erhalten
Nach Erhalt aller Unterlagen und Informationen erhalten Sie von uns die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes.
- Schritt 2
Bestätigen
Nach Durchsicht bestätigen Sie die Erklärung, und wir senden sie an das Finanzamt.
- Schritt 3
Bescheid prüfen
Nach Erhalt des Bescheides prüfen wir diesen auf Richtigkeit und legen bei Bedarf Einspruch ein.
§ 04Honorar
Honorar für die
Grundsteuererklärung
Das Honorar bemisst sich anhand des Gegenstandswertes, der dem Grundsteuerwert entspricht. Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht hier einen Maßstab von 1/20 bis 9/20 der Tabelle A zur StBVV vor.