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§ 01Buchhaltung

DATEV Unternehmen Online

Direkt zu Unternehmen Online

Was möchten Sie tun?

Hochladen von Buchführungsbelegen

Grundregeln

  1. Jede Rechnung einzeln hochladen
  2. Mehrseitige Rechnungen als ein Dokument hochladen
  3. Keine Rechnung doppelt hochladen
  4. Vollständigkeit der Rechnungen durch Abgleich mit den Bankbuchungen sicherstellen

Nicht hochladen

  • Personalunterlagen, also keine Arbeitsverträge, Stundenzettel, AU o. ä.
  • Angebote
  • Lieferscheine
  • Mahnungen

Drei Wege, Belege hochzuladen

  1. 1In Unternehmen OnlineAuf der Startseite Belege befindet sich mittig ein kleiner Button „+ Belege hochladen“.
  2. 2Mit der App DATEV Upload mobilBelege direkt mit dem Smartphone fotografieren und hochladen.Hilfe zur Einrichtung
  3. 3Mit DATEV Upload MailRechnungen einfach als E-Mail weiterleiten.Hilfe zur Einrichtung

Belegtypen beachten

Welcher Belegtyp für welchen Beleg gewählt wird
BelegBelegtyp
Rechnungen vom Lieferanten oder Fremddienstleister„Eingangsrechnung“
Rechnungen an Ihre Kunden„Ausgangsrechnung“
Kassenbelege„Kasse“
Kreditkartenabrechnungen„Sonstiges“
Zahlungsavis„Sonstiges“

Belegtypen können auf der Startseite Belege rechts oben unter Einstellungen bearbeitet oder ergänzt werden.

§ 02Personal

DATEV Personal

Zu DATEV Personal

Grundregeln

  1. DATEV Personal ist die Kommunikationsplattform für Personalangelegenheiten.
  2. Arbeitsverträge als ein Dokument hochladen.
  3. Nur unterzeichnete Verträge hochladen.
  4. Bei Minijobbern auch den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht hochladen (sofern vorhanden).

Typische Situationen

  • Personaldaten und Personalakte

    Personaldaten

    1. Neuen Mitarbeiter anlegen, vorliegende Stammdaten erfassen und den Fragebogen per E-Mail an den Mitarbeiter bereitstellen.
    2. Sobald der Mitarbeiter den Fragebogen ausgefüllt und bestätigt hat, selbst noch einmal prüfen und freigeben.
    3. Anschließend hat die Kanzlei Zugriff auf die Daten.

    Digitale Personalakte

    1. Arbeitsvertrag hochladen.
    2. Bei Minijobbern zusätzlich den Fragebogen zu Nebenbeschäftigungen etc. sowie ggf. den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht hochladen.
    3. Ein Zuordnungsvorschlag kann erst erfolgen, wenn der Mitarbeiter in der Kanzlei angelegt wurde. Das Hochladen ist somit ausreichend.
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