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Lohn- und Gehaltsabrechnung

Lohn und Gehalt,
termingerecht.

Wir erstellen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen termingerecht und zuverlässig, inklusive aller Meldungen, Nachweise und prüfungsrelevanten Unterlagen. Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um Lohn, Gehalt und Personal.

§ 01Leistungsumfang

Unsere Leistungen
im Überblick

  1. 01Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  2. 02Übermittlung von Beitragsnachweisen und Lohnsteuer-Anmeldungen
  3. 03Erstellung individueller Auswertungen
  4. 04Bescheinigungen (z. B. Wohngeld, Krankenkasse, Arbeitsagentur)
  5. 05Berechnung von Arbeitgeberkosten bei Neueinstellungen oder Gehaltserhöhungen
  6. 06Beratung bei Arbeitszeitänderungen
  7. 07Beratung zu Gehaltsoptimierung und steuerfreien bzw. pauschalversteuerten Extras

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen, damit wir diese vor dem nächsten Abrechnungslauf berücksichtigen können.

§ 02Ihre Mitwirkung

Digital und
unkompliziert.

Für eine fristgerechte Abrechnung benötigen wir Ihre Angaben möglichst frühzeitig. Bitte sammeln Sie keine Änderungen, sondern übermitteln Sie diese zeitnah über DATEV Personal.

20.

Fristenhinweis: spätestens zum 20. des Monats

Damit wir Beitragsnachweise rechtzeitig übermitteln können, benötigen wir Ihre Angaben (Arbeitszeiten, Zuschläge, Sonderzahlungen etc.) spätestens zum 20. des Monats, im Februar und Dezember möglichst einen Tag früher.

Für Neueinstellungen lassen Sie bitte den Personalfragebogen in DATEV Personaldaten vollständig ausfüllen. Die aktuellen Formulare finden Sie bei DATEV oder auf den Internetseiten der Minijobzentrale.

§ 03Arbeitgeberpflichten

Wichtige Pflichten
in der Personalführung

Ein Überblick über Melde-, Dokumentations- und Informationspflichten, die Arbeitgeber kennen sollten.

  • Bußgeld bis 25.000 €

    In folgenden Branchen besteht eine Pflicht zur Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung:

    • Baugewerbe
    • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
    • Personenbeförderung
    • Spedition, Transport und Logistik
    • Schaustellergewerbe
    • Gebäudereinigung
    • Forstwirtschaft
    • Fleischwirtschaft
    • Sicherheitsdienste
    • Messebau

    Bitte legen Sie Neueinstellungen unverzüglich in DATEV Personaldaten an, damit wir die Sofortmeldung für Sie übermitteln können.

    Wichtig: Arbeitnehmer dieser Branchen müssen einen gültigen Ausweis mitführen. Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter schriftlich darauf hinweisen und den Hinweis aufbewahren.

    Bußgelder: für eine verspätete Sofortmeldung bis zu 25.000 €, für einen Verstoß gegen die Mitführpflicht (Arbeitnehmer) bis zu 5.000 €.

Weitere Informations- und Meldepflichten

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