Einkommensteuer
Einkommensteuerliche Behandlung des Kurzarbeitergeldes und des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld
Der Erhalt von Kurzarbeitergeld führt in der Regel zu einer Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, verbunden mit einer teils hohen Steuernachzahlung.
- Autor
- Christian Dommermuth, Steuerberater
- Lesezeit
- 3 Minuten
Die Corona-Pandemie führte zu einer schlechten Auftragslage vieler Unternehmen. Mitarbeiter konnten nicht mehr ausgelastet und bezahlt werden. Zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit können diese Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden und der Staat gewährt ein Kurzarbeitergeld, das die Einkommenseinbußen jedoch nur teilweise ausgleicht.
Der Erhalt von Kurzarbeitergeld führt in der Regel zu einer Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, verbunden mit einer teils hohen Steuernachzahlung.
Direkt zur kostengünstigen Steuererklärung für Arbeitnehmer und RentnerWie ist das Kurzarbeitergeld bei der Einkommensteuer zu behandeln?
Wie viele staatliche Sozialleistungen ist das Kurzarbeitergeld grundsätzlich steuerfrei. Jedoch unterliegt das Kurzarbeitergeld dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“.
Was bedeutet der Progressionsvorbehalt?
Im deutschen Steuerrecht erfolgt die Besteuerung nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei unterliegt die Einkommensteuer einem progressiven Steuertarif. Das bedeutet, dass mit steigendem Einkommen die Steuerlast überproportional anwächst: Ein höheres Einkommen unterliegt einem höheren Steuersatz als ein niedrigeres Einkommen.
Bei dem Progressionsvorbehalt wird im ersten Schritt so getan, als ob das Kurzarbeitergeld steuerpflichtig wäre, und es wird den übrigen Einkünften hinzugerechnet. Dieses so errechnete Gesamteinkommen würde einem höheren Steuersatz unterliegen als das Einkommen ohne Kurzarbeitergeld. Nun wird dieser höhere Steuersatz nur auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen (also ohne Kurzarbeitergeld) angewendet und es ergibt sich somit eine höhere Einkommensteuer.
Berechnungsbeispiel
Ein Angestellter verdient im Jahr 2020 insgesamt 35.000 Euro brutto. Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw. beträgt das zu versteuernde Einkommen 30.000 Euro. Ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro führt zu einer Einkommensteuer in Höhe von 5.187 Euro, was einem Durchschnittssteuersatz von 17,29 % entspricht.
Aufgrund der schlechten Auftragslage erhält der Steuerpflichtige für das Jahr 2020 insgesamt 10.000 Euro Kurzarbeitergeld, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Die Einkommensteuer berechnet sich wie folgt:
- 01Fiktives Gesamteinkommen30.000 € + 10.000 € Kurzarbeitergeld40.000 €
- 02Fiktive Steuerschuld nach § 32a EStGauf 40.000 € zu versteuerndes Einkommen8.452 €
- 03Durchschnittssteuersatz8.452 € / 40.000 € × 100 %21,13 %
- 04Einkommensteuer21,13 % × 30.000 €6.339 €
- 05Mehrbelastung durch den Progressionsvorbehalt6.339 € − 5.187 €1.152 €
Wer allerdings ein steuerpflichtiges Einkommen von 0 Euro hat (z. B. bei 100 % Kurzarbeit), bei dem kann es auch bei einem höheren Steuersatz zu keiner höheren Steuer als 0 Euro kommen.
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sie sind jedoch ausnahmsweise steuerfrei, wenn sie nach dem 29.02.2020 und vor dem 01.01.2022 vom Arbeitgeber geleistet wurden und soweit sie in Summe mit dem Kurzarbeitergeld insgesamt 80 % des ausgefallenen Nettoarbeitslohns nicht überschreiten. Zu beachten ist, dass auch diese steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
Der Bezug von Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, führt zu einer Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, sofern nicht bereits aus anderen Gründen eine solche Verpflichtung besteht. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Progressionseinkünfte mit anderen Einkünften, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, 410 Euro nicht überschreiten.
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Frist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Wird die Frist nicht eingehalten, drohen Verspätungszuschläge.
Was können wir als Steuerberater für Sie tun?
Wenn Sie auch Kurzarbeitergeld bezogen haben und Hilfe bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, bieten wir Ihnen eine umfassende Steuerberatung. Wir klären Sie über die steuerlichen Besonderheiten des Kurzarbeitergeldes auf und erstellen für Sie die Steuererklärung kostengünstig.
Bei Ehegatten nehmen wir einen Vergleich der Veranlagungsformen vor, denn gegebenenfalls ist bei Progressionseinkünften die Einzelveranlagung günstiger.
Die Zahlen und Fristen beziehen sich auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Veranlagungszeitraum 2020).
Lassen Sie sich beraten.
Jede Situation ist anders. Wir prüfen gerne, was das Thema für Sie konkret bedeutet.
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